Jurisprudence de la Cour de droit public et de la Commission de recours en matière fiscale Rechtsprechung der öffentlichrechtlichen Abteilung und der Steuerrekurskommission ATC (Cour de droit public) du 6 octobre 2022 – A1 22 11
- Die Einbeziehung einer Parzelle in eine Planungszone stellt einen Eingriff in die Eigentumsgarantie dar und ist nur zulässig, sofern die in Art. 36 BV festgelegten Bedingungen erfüllt sind (E. 5.3).
- Die Kompetenz, kantonale Planungszonen zu erlassen, liegt nach Art. 21 Abs. 3 kRPG beim Staatsrat. Diese Kompetenz, die parallel zu derjenigen der kommunalen Behörden besteht, ist zulässig und beruht auf Art. 27 RPG (E. 6).
- Der Erlass der kantonalen Planungszone dient dem öffentlichen Interesse an der Redimensionierung der kommunalen Bauzone (Art. 8a und 15 RPG; E. 7).
- Prüfung der Grösse und Dauer der Planungszone anhand des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit (Art. 36 Abs. 3 BV; E. 8).