Jurisprudence de la Cour de droit public et de la Commission de recours en matière fiscale Rechtsprechung der öffentlichrechtlichen Abteilung und der Steuerrekurskommission Constructions Bauwesen ATC (Cour de droit public) du 24 août 2023 – A1 22 204
- Unter «Zweckänderung» versteht man die Verwendung einer Baute oder Anlage für einen anderen als den ursprünglich bewilligten Zweck; wenn sich die damit verbundenen Auswirkungen als grösser als zuvor erweisen, insbesondere bei einer erheblichen Zunahme der Immissionen, ist eine Baubewilligung erforderlich (Art. 34 BauG, Art. 18 BauV; E. 3.1.1 und 3.1.2).
- Der Umbau eines Raumes in ein vom Rest der Wohnung unabhängiges Studio ist bewilligungspflichtig, da er eine zusätzliche Wohneinheit schafft, bei der die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften kontrolliert werden muss (E. 3.2).