Gerichte des Kantons Wallis FR DE
ZWR Zeitschrift für Walliser Rechtsprechung Revue valaisanne de jurisprudence · ZWR / RVJ

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ZWR 2026 S. 116 · Kantonsgericht Wallis · 02.06.2025 · S1-24-123 Sozialversicherungsrecht FZ bundesrechtliche Französisch
Ausbildungszulage

Allocations familiales Familienzulagen ATC (Cour des assurances sociales) du 2 juin 2025, X. c. GastroSocial Caisse de Compensation – S1 24 123

  • Das FamZG legt die Mindestbeträge für die Kinderzulage und Berufsausbildungszulage fest (E. 2.1.1).
  • Ausbildungszulage (E. 2.1.1). nachobligatorische : Begriff, Zweck und Voraussetzungen
  • Beginn des Anspruchs auf die Ausbildungszulage (E. 3.2).
  • Vorrang des kantonalen Rechts, das über das Bundesrecht hinausgeht ; Art. 8 AGFamZG (E. 2.1.2 und 3.4).
  • Die Kinderzulage wird auf die Höhe der Ausbildungszulage angehoben, wenn das Kind vor dem 16. Lebensjahr eine Ausbildung nachobligatorische beginnt (E. 3.4).
ZWR 2026 S. 107 · Kantonsgericht Wallis · 22.07.2025 · S2-25-15 Sozialversicherungsrecht UV Deutsch
Unfallbegriff; Kausalität

KGE (Sozialversicherungsrechtliche Abteilung) vom 22. Juli 2025 in Sachen X. c. Suva – S2 25 15

  • Damit ein Ereignis als Unfall angesehen werden kann, müssen notwendigerweise alle Begriffsmerkmale der Definition dieses Unfallbegriffs vorliegen. Dabei bezieht sich das Begriffsmerkmal der Ungewöhnlichkeit nicht auf die Wirkung des äusseren Faktors, sondern auf den Faktor selbst. Ohne Belang für die Prüfung der Ungewöhnlichkeit ist somit, dass der äussere Faktor allenfalls schwerwiegende, unerwartete Folgen nach sich gezogen hat (E. 3.1). Der Beweis des natürlichen Kausalzusammenhangs ist in erster Linie mit den Angaben medizinischer Fachpersonen zu führen. Dabei ist zu beachten, dass ärztliche Auskünfte, die allein auf der Argumentation beruhen, die gesundheitlichen Beeinträchtigungen seien erst nach dem Unfall aufgetreten, beweisrechtlich nicht zu verwerten sind (E. 3.3).
ZWR 2026 S. 96 · Kantonsgericht Wallis · 27.02.2025 · S1-24-104 Sozialversicherungsrecht IV Deutsch
Resterwerbsfähigkeit; Status

KGE (Sozialversicherungsrechtliche Abteilung) vom 27. Februar 2025 in Sachen X. c. IV-Stelle – S1 24 104

  • - Gegenstand der Invalidenversicherung ist nicht der Gesundheitsschaden an sich, sondern seine wirtschaftliche Auswirkung. In diesem Sinne ist der Invaliditätsbegriff ein juristischer und kein medizinischer Begriff. Dennoch sind Verwaltung und Richter zur Bemessung des Invaliditätsgrades auf die Angaben von Ärzten angewiesen (E. 3.1). Die für die Methodenwahl (Einkommensvergleich, gemischte Methode, Betätigungsvergleich) entscheidende Statusfrage, nämlich ob eine versicherte Person als ganztägig oder zeitweilig erwerbstätig oder als nichterwerbstätig einzustufen ist, beurteilt sich danach, was die Person bei im Übrigen unveränderten Umständen täte, wenn keine gesundheitliche Beeinträchtigung bestünde (E. 5.1).
ZWR 2025 S. 112 · Kantonsgericht Wallis · 01.02.2024 · S1-22-42 Sozialversicherungsrecht ALV Französisch
Ungenügende Arbeitsbemühungen vor Arbeitslosigkeit; Einstellung in der Anspruchsberechtigung

Assurance-chômage Arbeitslosenversicherung ATC (Cour des assurances sociales) du 1er février 2024, X. c. SICT – S1 22 42 Recherches d’emploi insuffisantes avant le chômage ; suspension du

  • Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen vor Eintrit der Arbeitslosigkeit, insbesondere im Fall der Leiharbeit (E. 2.1).
  • Unkenntnis, Zeitmangel und die Ausnahmesituation im Zusammenhang mit Covid-19 sind keine Gründe, die eine unterlassene Stellensuche rechtfertigen (E. 2.2).
ZWR 2025 S. 106 · Kantonsgericht Wallis · 10.01.2023 · S1-23-95 Sozialversicherungsrecht EL Deutsch
Ergänzungsleistungen; Vermögensverzicht

KGE (Sozialversicherungsrechtliche Abteilung) vom 10. Januar 2023 in Sachen X. c. AK – S1 22 95

  • Da Ergänzungsleistungen die Deckung der laufenden Lebensbedürfnisse bezwecken, dürfen nur tatsächlich vereinnahmte Einkünfte und vorhandene Vermögenswerte berücksichtigt werden, über die der Leistungsansprecher ungeschmälert verfügen kann. Vorbehalten bleibt der Tatbestand des Verzichts auf Einkünfte oder Vermögenswerte (E. 2.1).
  • Dienen Grundstücke dem Bezüger oder einer Person, die in der EL-Berechnung eingeschlossen ist, nicht zu eigenen Wohnzwecken, so sind diese zum Verkehrswert einzusetzen (E. 2.2).
ZWR 2025 S. 102 · Kantonsgericht Wallis · 12.03.2024 · S2-24-1 Sozialversicherungsrecht KV Deutsch
Obligatorische Krankenpflegeversicherung; Rechtsöffnung

KGE (Sozialversicherungsrechtliche Abteilung) vom 12. März 2024 in Sachen X. c. EGK – S2 24 1

Nach Art. 117 Abs. 2 BV kann der Bund die Krankenversicherung obligatorisch erklären. Der Bundesgesetzgeber hat hiervon in Art. 3 KVG Gebrauch gemacht. Dieses Versicherungsobligatorium steht an sich in Widerspruch zur Privatautonomie, ist in der Verfassung jedoch ausdrücklich so vorgesehen (E. 4.3).

  • Der versicherungspflichtige Beschwerdeführer mit Wohnsitz in der Schweiz ist zur Bezahlung der Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinse und Betreibungskosten verpflichtet. Für die unbezahlt gebliebenen Prämien kann er betrieben werden (E. 4.4).
ZWR 2025 S. 90 · Kantonsgericht Wallis · 03.10.2023 · S2-21-84 Sozialversicherungsrecht KV Französisch
Anspruch auf Taggelder

Jurisprudence de la Cour des assurances sociales Rechtsprechung der sozialversicherungsrechtlichen Abteilung Assurance-maladie Krankenversicherung ATC (Cour des assurances sociales) du 3 octobre 2023, X. c. Mutuel Assurance Maladie SA – S2 21 84

  • Voraussetzungen einer Wiedererwägung oder einer prozessualen Revision eines rechtskräftigen Einspracheentscheides (E. 3.1 und 3.2).
  • Voraussetzungen für einen Taggeldanspruch (Art. 67 KVG und Art. 6 ATSG) ; Nachweis der Arbeitsunfähigkeit und des Erwerbsausfalls (E. 4.1.1 und 4.2).
ZWR 2024 S. 114 · Kantonsgericht Wallis · 21.06.2022 · S1-20-71 Sozialversicherungsrecht ALV Französisch
Rückerstattung von zu Unrecht gezahlten Entschädigungen; Verwirkungsfrist

ATC (Cour des assurances sociales) du 21 juin 2022, X. c. Caisse de chômage OCS – S1 20 71

  • Die relative einjährige Frist von Art. 25 Abs. 2 ATSG beginnt ab dem Zeitpunkt zu laufen, in dem die Verwaltung die Tatsachen, die die Rückerstattungspflicht begründen, bei Anwendung der von ihr vernünftigerweise zu erwartenden Sorgfalt hätte kennen müssen (E. 2.2).
  • Ein Entscheid über die Nichteignung zur Arbeitsvermittlung hat keine aufschiebende Wirkung, so dass die Verwaltung die zu Unrecht ausbezahlten Leistungen ab diesem Zeitpunkt zurückfordern konnte (E. 3.2).
  • Im vorliegenden Fall bestand kein Risiko widersprüchlicher Entscheidungen. Die Verwaltung musste nicht die Rechtskraft der Entscheidung abwarten, die den Rückforderungsanspruch begründet (E. 3.2).
ZWR 2024 S. 93 · Kantonsgericht Wallis · 06.02.2023 · S2-21-94 Sozialversicherungsrecht UV Französisch
entre l’accident et les troubles psychiques

Assurance-accidents Unfallversicherung ATC (Cour des assurances sociales) du 6 février 2023, X. c. Caisse nationale suisse d’assurance en cas d’accidents (CNA) – S2 21 94 Décision octroyant des prestations et rejetant tout lien de causalité

  • Lien de causalité entre un accident à la main droite et un syndrome douloureux régional complexe (SDRC). Examen des critères de Budapest (consid. 3).
  • Lien de causalité entre un accident à la main droite et un trouble psychique de l’adaptation avec symptômes de type post-traumatique (PTSD ; CIM-10 F43.28). Examen des critères jurisprudentiels en cas d’accident de gravité moyenne (consid. 4 et 4.3.2).
  • Renvoi pour mise en œuvre d’une expertise pluridisciplinaire indépendante selon l’article 44 LPGA (consid. 4.4). Verfügung über den Leistungsanspruch und die Verneinung des Kausalzusammenhangs zwischen einem Unfall und den psychischen Störungen
  • Kausalzusammenhang zwischen einem Unfall mit Verletzung der rechten Hand und einem komplexen regionalen Schmerzsyndrom (CRPS). Überprüfung der Budapester Kriterien (E. 3).
  • Kausalzusammenhang zwischen einem Unfall mit Verletzung der rechten Hand und einer Anpassungsstörung mit posttraumatischen Symptomen (ICD-10 F43.28). Prüfung der bundesrechtlichen Kriterien bei einem Unfall mittlerer Schwere (E. 4 und 4.3.2).
  • Rückweisung zur Durchführung eines unabhängigen pluridisziplinären Gutachtens nach Art. 44 ATSG (E. 4.4).
ZWR 2024 S. 83 · Kantonsgericht Wallis · 13.03.2023 · S1-22-121 Sozialversicherungsrecht IV Deutsch
Neuanmeldung nach vorangegangener Leistungsverweigerung; Nichteintretensverfügung

KGE (Sozialversicherungsrechtliche Abteilung) vom 13. März 2023 in Sachen X. c. IV-Stelle und Y. – S1 22 121

– S1 22 121 Neuanmeldung nach vorangegangener Leistungsverweigerung; Nichteintretensverfügung - Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer massgeblichen Tatsachenänderung. Zur entsprechenden Beweisführungslast der versicherten Person und zur sachverhaltsmässigen Grundlage bei der richterlichen Überprüfung einer Nichteintretensverfügung (E. 2.3).

  • Wie bei der Neuanmeldung ist auch bei der Rentenrevision zeitlicher Ausgangspunkt für die Beurteilung einer anspruchserheblichen Änderung des Invaliditätsgrades die letzte rechtskräftige Verfügung, welche auf einer materiellen Prüfung des Rentenanspruchs mit rechtskonformer Sachverhaltsabklärung, Beweiswürdigung und Durchführung eines Einkommensvergleichs beruht (E 2.4).
ZWR 2023 S. 112 · Kantonsgericht Wallis · 11.10.2022 · S1-21-218 Sozialversicherungsrecht ALV Französisch
Einstellung in der Anspruchsberechtigung auf Arbeitslosengeld; Verpflichtung, vor Beginn der Arbeitslosigkeit eine Stelle zu suchen

ATC (Cour des assurances sociales) du 11 octobre 2022, X. c. Service de l'Industrie, du Commerce et du Travail (SICT) – TCV S1 21 218

  • Ein Versicherter muss alles Zumutbare unternehmen, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden (Art. 17 AVIG), andernfalls droht ihm eine Sanktion (Art. 30 AVIG) (E. 2.1).
  • Die versicherte Person muss sich bereits während der Kündigungsfrist um eine neue Stelle bemühen. Diese Pflicht bleibt auch dann bestehen, wenn er mit einem potenziellen Arbeitgeber in Verhandlungen steht. Nur ein unterzeichneter Arbeitsvertrag hebt diese Pflicht auf (E. 2.2).
ZWR 2023 S. 97 · Kantonsgericht Wallis · 03.05.2021 · S2-20-55 Sozialversicherungsrecht UV Deutsch
Unfallbegriff; unfallähnliche Körperverletzung; Entlastungsbeweis

KGE (Sozialversicherungsrechtliche Abteilung) vom 3. Mai 2021 in Sachen X. c. Y S2 20 55

  • Als Unfall gilt die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat (Art. 4 ATSG, E. 3.1).
  • Gemäss Art. 6 Abs. 2 UVG erbringt der Unfallversicherer sodann seine Leistungen auch bei den folgenden Körperschädigungen, sofern sie nicht vorwiegend auf Abnützung oder Erkrankung zurückzuführend sind: a. Knochenbrüche; b. Verrenkungen von Gelenken; c. Meniskusrisse; d. Muskelrisse; e. Muskelzerrungen; f. Sehnenrisse; g. Bandläsionen und h. Trommelfellverletzungen (E. 3.3).
  • Nach Art. 6 Abs. 2 UVG wird der Unfallversicherer bei Vorliegen einer diagnostizierten Listenverletzung grundsätzlich leistungspflichtig, solange er nicht den Nachweis dafür erbringt, dass die fragliche Listenverletzung vorwiegend, d.h. im gesamten Ursachenspektrum zu mehr als 50 % auf Abnützung oder Erkrankung zurückzuführen ist (E 3.3).
ZWR 2023 S. 87 · Kantonsgericht Wallis · 27.10.2022 · S1-21-26 Sozialversicherungsrecht IV Französisch
Rückwirkende Aufhebung der Invalidenrente und der Hilflosenentschädigung; Verletzung der Meldepflicht; Rückerstattung unrechtmässig ausbezahlter Leistungen

ATC (Cour des assurances sociales) du 27 octobre 2022, X. c. Office cantonal AI du Valais (OAI) – TCV S1 21 26

  • Voraussetzungen für die Revision von IV-Leistungen (E. 3.1).
  • Im vorliegenden Fall kam das bidisziplinäre Gutachten vom März 2020 zum Schluss, dass der Versicherte seit Oktober 2016 wieder voll arbeitsfähig sei; die Weitergewährung der Leistungen war daher nicht mehr gerechtfertigt (E. 3.3).
  • Rückwirkende Aufhebung bei Verletzung der Meldepflicht nach Art. 88bis Abs. 2 lit. b IVV möglich (E. 4.1), in Verbindung mit Art. 31 ATSG und Art. 77 IVV, die die Pflicht vorsehen, der zuständigen Stelle jede wesentliche Änderung mitzuteilen (E. 4.2).
  • Änderung der Verwirkungsfrist von 1 auf 3 Jahre am 1. Januar 2021 (Art. 25 Abs. 2 ATSG), um zu Unrecht ausbezahlte Leistungen zurückzufordern (E. 4.4).
ZWR 2023 S. 76 · Kantonsgericht Wallis · 28.06.2021 · S1-20-236 Sozialversicherungsrecht IV Deutsch
Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit; Alter

Rechtsprechung der sozialversicherungsrechtlichen Abteilung Jurisprudence de la Cour des assurances sociales KGE (Sozialversicherungsrechtliche Abteilung) vom 28. Juni 2021 in Sachen X. c. IV-Stelle S1 20 236

  • Der Zeitpunkt, in welchem die Frage nach der Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit bei vorgerücktem Alter beantwortet wird, richtet sich nach dem Feststehen der medizinischen Zumutbarkeit einer (Teil-)Erwerbstätigkeit (E. 4.2).
  • Als ausgewiesen gilt die medizinische Zumutbarkeit einer (Teil-)Erwerbstätigkeit, sobald die medizinischen Unterlagen diesbezüglich eine zuverlässige Sachverhaltsfeststellung erlauben (E. 4.2.1).
ZWR 2022 S. 112 · Kantonsgericht Wallis · 09.03.2021 · S1-20-208 Sozialversicherungsrecht ALV Französisch
Kurzarbeitsentschädigung (KAE) und öffentlich-rechtliches Unternehmen

ATC (Cour des assurances sociales) du 9 mars 2021, Association Z. c. Service de l’Industrie, du Commerce et du Travail(SICT)–S120 208

  • Zweck der Entschädigung für KA und öffentlich-rechtliches Unternehmen (E. 2.1).
  • Subventionierte Vereine und Betreuungseinrichtungen; kein unternehmerisches Risiko (E. 2.2).
ZWR 2022 S. 85 · Kantonsgericht Wallis · 02.03.2021 · S1-20-73 Sozialversicherungsrecht IV Französisch
Geburtsgebrechen gemäss Ziffer 404 GgV und medizinische Massnahmen

ATC (Cour des assurances sociales) du 2 mars 2021, X. c. Office cantonal AI du Valais (OAI) - S1 20 73

  • Geburtsgebrechen nach Art. 13 IVG ; Anspruch auf medizinische Massnahmen zu deren Behandlung (E. 3.1).
  • Voraussetzungen für die Anerkennung einer "psychischen Erkrankung und eines schweren Entwicklungsrückstandes" gemäss Ziff. 404 GgV (E. 3.1).
  • Freie Beweiswürdigung und Beweiskraft der Berichte von versicherungsinternen Ärzten (E. 3.2 und 3.3).
ZWR 2022 S. 73 · Kantonsgericht Wallis · 05.03.2020 · S2-18-22 Sozialversicherungsrecht BV Französisch
Leistungsverweigerung gestützt auf einen Vorpensionierungsfond

Jurisprudence de la Cour des assurances sociales Rechtsprechung des Sozialversicherungsgerichts ATC (Cour des assurances sociales) du 5 mars 2020, X. c. Association pour le Centre médico-social régional de A. – S2 18 22

  • Klage eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber zur Zahlung der Freizügigkeitsleistung; Art. 73 BVG; Zuständigkeit der Sozialversicherungsrechtlichen Abteilung (E. 1.2 und 1.3).
  • Ein von einem Arbeitgeber eingerichteter und aus Arbeitgeberbeitragsrücklagen finanzierter Vorpensionierungsfonds erfüllt nicht die Merkmale eines Arbeitgeberwohlfahrtfonds (E. 1.4.2).
  • Ausnahme der Verjährung; die Verjährungsfrist beginnt mit dem Leistungsanspruchs gemäss den reglementarischen Bestimmungen an zu laufen; im vorliegenden Fall 24 Monate vor dem ordentlichen Rentenalter (E. 2.2).
  • Der Wechsel, aufgrund der Aufhebung der Mitgliedschaft beim alten Träger, des Arbeitgebers mit seinem gesamten versicherten Personal in eine neue Vorsorgeeinrichtung entspricht einer Auflösung mit Reorganisation bzw. einer teilweisen Liquidation eines Versorgungsinstituts (E. 3.2).
  • Der Grundsatz der Gleichbehandlung mit Arbeitnehmern, die vor Jahren und als die Situation des Fonds noch völlig anders war, in den Vorruhestand gegangen sind, kann nicht geltend gemacht werden (E. 3.5).