ZWR 2026 S. 181
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Kantonsgericht Wallis · 17.11.2025 · P1-24-90
Strafrecht
Leib & Leben
Deutsch
Fahrlässige Tötung (Lawinenunfall)
- Ein Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung (Art. 117 StGB) setzt voraus, dass der Täter den Erfolg durch Verletzung einer Sorgfaltspflicht verursacht hat. Sorgfaltswidrig ist ein Verhalten, wenn der Täter zum Zeitpunkt der Tat aufgrund der Umstände sowie seiner Kenntnisse und Fähigkeiten die damit bewirkte Gefährdung der Rechtsgüter des Opfers hätte erkennen können und müssen und wenn er zugleich die Grenzen des erlaubten Risikos überschritten hat (E. 3.3.1).
- Grundvoraussetzung für das Bestehen einer Sorgfaltspflichtverletzung und damit für die Fahrlässigkeitshaftung bildet die Vorhersehbarkeit des Erfolgs. Weitere Voraussetzung ist, dass der Erfolg vermeidbar war. Diese Grundsätze gelten auch für ein unechtes Unterlassungsdelikt (E. 3.3.2 f.).
- Bei mässiger Lawinengefahr (Gefahrenstufe 2) ist bei ungünstigem Schneedeckenaufbau (Altschneeproblem) besondere Vorsicht geboten. In dem Fall sind Massnahmen zur Risikoreduktion angezeigt (in casu unter anderem das Mittragen von Sondierstangen durch alle Gruppenteilnehmer sowie das Einhalten eines Entlastungs- bzw. Sicherheitsabstands von 50 Metern beim Befahren von Steilhängen; E. 3.4.5.5 ff.).